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Hinweis
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Die
folgenden Vorschau-Bilder können auch komplett als .zip-Datei
heruntergeladen werden: 03ferkelleichen09.zip
(213 kb)
Durch anklicken der unten aufgeführten
Vorschau-Bilder oder der danebenstehenden Bild-Bezeichnungen öffnet
sich ein Fenster mit einer 300dpi feinaufgelösten Großansicht
des jeweiligen Bildes, etwa 1000 Pixel breit. Diese größeren
Bilddaten eignen sich i.d.R. gut für weitere Verwendungszwecke. Näheres
dazu unter FAQ.
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Video |
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Fotos
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Totes Schwein und 'entsorgte' Ferkel-Leichen |
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IMG500_0897_RGB.jpg
Info: Das Video wurde auf youtube bereits zum zweiten Mal zensiert. Nach der ersten Zensur stellte ich das Video erneut ein, allerdings mit visuell unkenntlich gemachten Leichen (per Weichzeichen-Filter). Auch diese Version wurde von youtube nach einiger Zeit ohne Möglichkeit des Einspruchs entfernt (vermutlich aufgrund einer User- Beschwerde).
» hier der Screenshot der youtube-Meldung |
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IMG500_0909_RGB.jpg
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland Pfalz informiert: |
„Tierische Nebenprodukte“ ist die wörtliche Übersetzung des englischen Begriffes „Animal By-Products“. Sie werden deshalb so genannt, weil sie im wesentlichen bei der Produktion tierischer Lebensmittel anfallen. Tierische Nebenprodukte sind Schlachtabfälle ebenso wie tote, also verendete, nicht geschlachtete Nutztiere oder tote Heimtiere. Auch Küchen- und Speiseabfälle, tierische Gülle und Milch, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, fallen darunter. |
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IMG500_0900_RGB.jpg
Statt wie bisher in Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse werden Tierische Nebenprodukte jetzt in drei Hygienekategorien eingeteilt. Für das Material jeder Kategorie werden bestimmte Verarbeitungs- bzw. Beseitigungsmöglichkeiten festgelegt, die von der Verwertung in Tierfutter über Vergärung in Biogasanlagen bis zur Deponierung und „thermischen Verwertung“, also Verbrennung, reichen. |
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Alles was nicht zur Kategorie 1 oder zur Kategorie 3 gehört, ist der Kategorie 2 zuzuordnen. Ihr werden die herkömmlich beseitigungspflichtigen tierischen Materialien zugeordnet. Wir finden hier tote Nutztiere, Wildtiere, die nicht einer auf Mensch und Tier übertragbaren Krankheit verdächtig sind, Konfiskate vom Schlachthof im herkömmlichen Sinne, also Schlachtkörperteile mit Krankheitserscheinungen, andere tierische Nebenprodukte, die weder in Kategorie 1 noch 3 aufgeführt sind und letztlich auch Gülle und Magen-Darm-Inhalt von Schlachttieren. |
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IMG500_0917_RGB.jpg
Diese Stoffe müssen mit Ausnahme der Gülle und des Magen-Darm-Inhaltes einer Drucksterilisation unterworfen werden, von denen fünf verschiedene Methoden in der Verordnung beschrieben sind. Die daraus hergestellten Produkte, Tierfett und Tiermehl bzw. „Fleisch-Knochen-Mehl (FKM)“ können in einer Fettschmelze für technische Fette verarbeitet werden, als Bodenverbesserungsmittel dienen oder in eine Biogas- oder Kompostieranlage eingebracht werden. Kategorie 2-Material kann aber auch direkt oder nach Verarbeitung, z. B. Drucksterilisation, verbrannt oder nach Drucksterilisation auf einer Deponie abgelagert werden.“ (...) |
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